Engelburg (Transkription Nr. 1160)

Schulort Engelburg
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 345-346v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Gossau
Agentschaft 1799: Gaiserwald
Kirchgemeinde 1799: Engelburg (Gaiserwald)
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Gaiserwald
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Engelburg (Niedere Schule, katholisch)
23.02.1799

Freyheit. Gleichheit.
Antworten über die Fragen des Zustandes der Schule in Engelburg.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Ort wo die Schule ist, heiset Schönnenbühl, oder das sogenannte Engelburg.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dörflein von 12 Häusern.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist ein eigene Gemeinde Gaiserwald aber aber es sind zwey Kirchhören.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Es gehört zur Kirchengemeine Engelburg, im Gaiserwald, Agentschaft dieses Orts.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikt Gossau.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Säntis.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der zu diesem Schulbezirke gehörigen Häuser sind, im Umkreise einer Viertelstunde, liegen. 47. und im Umkreise einer halben Stunde 49 Häuser, und weiters keine mehr, die zu diesem Schulbezirke gehören.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nämen die zum Schulbezirke gehören, sind das Dörflein Schönnenbühl, Schwende, Schwabsrüthe, Schnardt, Secke, Loch, Gern, Bilchen, Oberstädele, Egelsrüthe, Mooß, Rißy, Unterstädele, Kapf, Breitschachen, Silberbach, Strik, Auw, Rüthe, Ebnet, Lendenwiß, Underhalden, Oberhlden Lehnerhoff.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Benachbarte Schulen sind St. Josephen Wittenbach, Bernardzell, und Waldkirch.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Die Entlegenheiten sind von einer Stunde.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sie sind in keine Klaßen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt: Lesen, gedrucktes, und geschriebenes, Schreiben, Rechnen, auch Christkatholischer Unterricht.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Die Schule wird gehalten von dem Neuen Jahr, bis Ostern.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind: das so genannte St. Gallische Namenbüchlein, Katechismus, Evangelien, zur lesung Verschiedene taugliche Bücher.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften bestunden aus 1/4 Bogen, darin enthält die arten zum Rechtschreiben, auch einige Verse aus heil. Schrift.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daurt täglich 4 1/2 Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schullehrer hat bisher bestelt Officialis von St. Gallen, nachdem er von den Richtern der Gemeinde ist erwählt worden.

III.11.bWie heißt er?

Johannes Eberle.

III.11.cWo ist er her?

Von Engelburg.

III.11.dWie alt?

54 Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Wittiber mit 4 Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer 13 Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher mußte ich mein Brod mit Weben, und andern Arbeiten Verdienen.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte habe ich in der Kirche zu Verrichten, Vorbethen, Vorsingen, Unterrichten Aufsicht über die Kinder, auch dem Meßmeramte abzuwarten.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Schulkinder besuchen überhaupt die Schule 38 Knaben 28. Mädchen 10. des Winters.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer ist keine Schule.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Dergleichen ist nichts Vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünfte sind, Die Aeltern bezahlen für ein Kind 3 xr. wochentlich.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Von diesem ist nichts da.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Schulgeld ist keines eingeführt.

IV.15Schulhaus.

Schulhaus ist keines, die Schule wird in des Kirchenpflegers Haus gehalten.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur eine Schulstube, und noch ein kleine.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Hauszins muß ich alle Jahre 10 fl. geben.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulwohnung muß der Kirchenpfleger sorgen, weil das Haus ihm gehört.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkommen des Schullehrers sind,
an Geld 5 fl. welches ich Jährlich von Officialis zu St: Gallen Empfangen habe. Und sonst Nichts.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Ueber alle diese Fragen, kann ich keine andere Antwort geben, als daß ich aus allen diesen Quellen nichts zu beziehen habe. wohlgemerkt, ist mir aber nicht lieb darbey.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

REPUBLIKANISCHER GRUSS ENGELBURG DEN 23TEN FEBRUARIUS. 1799.
BÜRGER JOHANNES EBERLE SCHULLEHRER.

Zitierempfehlung: